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Verfassungsgericht verlangt Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung muss die Regelsätze für alle Hartz-IV-Bezieher neu berechnen und möglicherweise höhere Sozialausgaben einplanen. Die bisherige Berechnungsmethode verstößt gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien könnte es mehr Geld geben. Das Urteil wurde allgemein begrüßt. Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition sprachen von einer «schallenden Ohrfeige». Sie gehen davon aus, dass die Regelsätze steigen.

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